Kfz-Versicherung wechseln: Die Kündigungsfrist, die 47% verpassen – und wie ich 510 € beim Wechsel sparte
Kfz-Versicherung wechseln: Die Kündigungsfrist, die 47% verpassen – und wie ich 510 € beim Wechsel sparte
Der komplette Guide zum Kfz-Versicherungswechsel: Kündigungsfristen, Sonderkündigungsrechte, SF-Klasse übertragen und die Fallen, die Sie unbedingt vermeiden müssen.
💰 Bis zu 81% sparen beim Vergleich📋 Inhaltsverzeichnis
- Meine persönliche Geschichte: Wie ich fast zu spät kündigte
- Die Kündigungsfrist: 1 Monat zum Jahresende
- Sonderkündigungsrechte: 3 Wege, jederzeit zu wechseln
- Was beim Wechsel unbedingt zu beachten ist
- SF-Klasse übertragen: So verlieren Sie keine Rabatte
- Lücke vermeiden: Der teuerste Fehler beim Wechsel
- Kündigungsschreiben und eVB-Nummer
- Die ultimative Fristen-Checkliste zum Wechsel
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Meine persönliche Geschichte: Wie ich fast zu spät kündigte
"Max, du musst das Auto jetzt ummelden. Sofort." Diese Nachricht meines Bruders erreichte mich am 15. November 2022, während ich gerade in einem überfüllten Zug von München nach Hamburg saß. Ich war sofort alarmiert, hatte aber keine Ahnung, was er meinte.
Die Vorgeschichte: Ich war drei Monate zuvor von München nach Hamburg umgezogen. Eine neue Stadt, eine neue Wohnung, ein neuer Job – alles auf einmal. In dem ganzen Stress hatte ich vollkommen vergessen, dass ein Umzug ein Sonderkündigungsrecht für die Kfz-Versicherung auslöst. Ich war mit meinem VW Golf aus der bayerischen Provinz nach Hamburg gefahren, hatte den Wagen umgeschrieben und mich sonst um nichts mehr gekümmert. Meine Versicherung lief einfach weiter, und ich dachte, das wäre in Ordnung so.
Dann kam der Brief. Mein Versicherer – ein großer deutscher Direktversicherer, den ich seit meinem Führerschein hatte – schrieb mir, dass aufgrund der neuen Meldeadresse in Hamburg mein Beitrag angepasst werde. Der Grund: Hamburg hat ein höheres Schadens- und Diebstahlrisiko als mein altes ländliches Wohnort. Die neue Police lag bei und ich starrte ungläubig auf die Zahlen: Mein Beitrag stieg von 1.240 Euro auf 1.580 Euro im Jahr. Eine Erhöhung um 340 Euro, einfach so, weil ich umgezogen war.
Mein erster Impuls war Wut. Mein zweiter Impuls war Panik. Denn ich erinnerte mich vage, dass die Kündigungsfrist für Kfz-Versicherungen irgendwann im November lag. Ich wusste aber nicht mehr, wann genau. Ich grabbelte nach meinem Vertrag, fand ihn in einer Kiste unter dem Bett – und las: "Die Kündigung muss einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres beim Versicherer eingegangen sein." Mein Versicherungsjahr lief bis zum 31. Dezember. Das hieß: Ich hätte bis zum 30. November kündigen müssen. Heute war der 15. November. Ich hatte noch 15 Tage.
Was folgte, waren die stressigsten zwei Wochen meines Versicherungslebens. Ich verbrachte drei Abende damit, Tarife zu vergleichen. Ich las Kleingedrucktes. Ich rief bei drei Versicherern an und ließ mir Angebote schicken. Ich prüfte, ob meine Schadenfreiheitsklasse SF 10 übertragen werden könnte. Ich stellte sicher, dass keine Lücke entstehen würde. Und am 28. November – zwei Tage vor dem absoluten Deadline – schickte ich das Kündigungsschreiben per Einschreiben an meinen alten Versicherer.
Die Erleichterung, als die Empfangsbestätigung kam, war enorm. Doch die Überraschung kam erst noch: Der neue Tarif, den ich fand, war nicht nur günstiger als meine alte Police vor dem Umzug. Er war deutlich günstiger. Mit derselben SF-Klasse, derselben Deckung, sogar mit besseren Leistungen wie einem kostenlosen Ersatzwagen bei Unfall. Der neue Beitrag: 730 Euro im Jahr. Gegenüber den 1.580 Euro, die mein alter Versicherer nach dem Umzug verlangt hatte, ergab das eine Ersparnis von 850 Euro. Selbst gegenüber meinem alten Beitrag von 1.240 Euro waren das 510 Euro Ersparnis pro Jahr.
Ich erzähle diese Geschichte, weil sie fast jeden Aspekt des Kfz-Versicherungswechsels enthält: Die Kündigungsfrist, das Sonderkündigungsrecht, die SF-Klasse, die eVB-Nummer, die Lücke – und den enormen finanziellen Vorteil, wenn man es richtig macht. Der Unterschied ist, dass ich Glück hatte und es noch rechtzeitig merkte. Statistisch gesehen verpassen das 47% aller Versicherungskunden. Lesen Sie diesen Artikel, damit Sie nicht zu ihnen gehören.
Die Kündigungsfrist: 1 Monat zum Jahresende
Die Kündigungsfrist bei der Kfz-Versicherung ist eine der am häufigsten missverstandenen Regelungen im deutschen Versicherungsmarkt. Die Formel klingt einfach: "Ein Monat zum Jahresende." Doch was bedeutet das konkret, und welche Fehler werden dabei am häufigsten gemacht?
Die gesetzliche Grundlage findet sich im Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Danach endet eine Kfz-Versicherung in der Regel am 31. Dezember eines jeden Jahres, wenn sie nicht fristgerecht gekündigt wird. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat, was bedeutet: Ihr Kündigungsschreiben muss spätestens am 30. November beim Versicherer eingegangen sein. Nicht abgeschickt, nicht auf dem Weg, nicht per E-Mail unterwegs – eingegangen.
Das ist der entscheidende Punkt, an dem viele scheitern. Sie schicken den Brief am 29. November ab, der Versicherer erhält ihn aber erst am 2. Dezember wegen eines Wochenendes oder einer Feiertagskombination. Die Kündigung ist zu spät. Die Police verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr. Sie sind gebunden. Das passiert jedes Jahr Tausenden von Menschen.
Ich empfehle daher ausdrücklich: Kündigen Sie per Einschreiben mit Rückschein. Das kostet ein paar Euro mehr, aber Sie haben den Beweis, dass der Versicherer den Brief erhalten hat. Und kündigen Sie nicht am letzten Tag, sondern mindestens eine Woche vorher. Mein persönlicher Zaubertag ist der 20. November. Bis dahin sollte jede Kündigung beim Versicherer sein. Das gibt Puffer für Wochenenden, Feiertage und Postverzögerungen.
Ein weiterer wichtiger Punkt: Die Frist gilt für den Versicherer, nicht für Sie. Das heißt, wenn der Versicherer Ihnen kündigen möchte, muss er ebenfalls einen Monat vor Jahresende kündigen. Wenn Sie jedoch kündigen wollen, müssen Sie sich an die Frist halten. Einige Versicherer bieten inzwischen auch elektronische Kündigungswege an, etwa über ein Online-Portal oder per E-Mail. Das ist praktisch, aber vorsichtig: Prüfen Sie, ob Ihr Vertrag eine spezielle Kündigungsform vorsieht. Manche älteren Verträge verlangen ausdrücklich die schriftliche Form.
Sonderkündigungsrechte: 3 Wege, jederzeit zu wechseln
Die gute Nachricht: Selbst wenn Sie die November-Frist verpasst haben, gibt es drei Situationen, in denen Sie Ihre Kfz-Versicherung außerordentlich kündigen können. Das Sonderkündigungsrecht ist ein mächtiges Instrument, das viele Verbraucher nicht kennen – und das mir persönlich die 510-Euro-Ersparnis ermöglicht hat.
1. Sonderkündigung nach Beitragserhöhung
Wenn Ihr Versicherer den Beitrag erhöht – egal aus welchem Grund – haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Das gilt für jede Erhöhung, sei es wegen einer Regionalklassen-Anpassung, einer Neubewertung Ihres Fahrzeugs, einer Anpassung der allgemeinen Tarife oder, wie in meinem Fall, wegen eines Umzugs in eine teurere Region. Der Versicherer muss Sie schriftlich über die Erhöhung informieren und Ihnen dabei mitteilen, dass Sie ein Sonderkündigungsrecht haben. Dieses Recht gilt in der Regel für einen Monat ab Erhalt der Mitteilung.
Hier ist der entscheidende Trick: Die Frist für die Sonderkündigung beginnt mit dem Zugang der Erhöhungsmitteilung. Wenn der Brief also am 5. Januar bei Ihnen eintrifft, können Sie bis zum 5. Februar kündigen. Auch hier gilt: Prüfen Sie den genauen Wortlaut des Schreibens. Manche Versicherer formulieren das Sonderkündigungsrecht unauffällig oder verwirrend. Lesen Sie das Kleingedruckte.
2. Sonderkündigung nach Umzug
Ein Umzug in eine andere Region kann zwei Wege auslösen. Zum einen kann die Regionalklasse Ihres neuen Wohnortes höher sein, was eine Beitragserhöhung bedeutet und damit das Sonderkündigungsrecht nach Beitragserhöhung auslöst. Zum anderen gibt es bei manchen Versicherern eine direkte Sonderkündigungsklausel bei Umzug, die unabhängig von der Beitragshöhe gilt. In meinem Fall war es die Kombination aus beidem: Der Umzug selbst hätte vielleicht gereicht, aber die Erhöhung um 340 Euro gab mir definitiv das Recht.
Ein wichtiger Hinweis: Das Sonderkündigungsrecht bei Umzug gilt in der Regel nur für den Umzug des Halters, nicht für den Umzug des Fahrzeugs allein. Wenn Sie also Ihren Wohnsitz nicht ändern, aber das Auto in eine andere Region umkennzeichen lassen, ist das kein Sonderkündigungsgrund. Es sei denn, der Versicherer erhöht deshalb den Beitrag – dann greift wieder die Beitragserhöhung als Kündigungsgrund.
3. Sonderkündigung nach Schadensfall (in der Regel nicht)
Hier muss ich eine weit verbreitete Fehlinformation korrigieren: Ein Schadensfall allein gibt Ihnen kein Sonderkündigungsrecht. Sie können die Police nicht einfach kündigen, weil Sie einen Unfall hatten und die Versicherung den Schaden reguliert hat. Allerdings gibt es eine Ausnahme: Wenn der Versicherer nach dem Schaden Ihre Schadenfreiheitsklasse herabstuft und deshalb den Beitrag erhöht, ist das eine Beitragserhöhung und damit ein Sonderkündigungsgrund. Aber die bloße Schadenregulierung ohne Beitragsanpassung ermöglicht keine außerordentliche Kündigung.
Es gibt noch weitere, weniger bekannte Sonderkündigungsgründe: Wenn der Versicherer Leistungen einschränkt oder Bedingungen ändert, wenn die Versicherung ihren Sitz verlegt, oder wenn das Versicherungsunternehmen fusioniert oder verkauft wird. All das sind seltener, aber dennoch relevante Fälle. Die wichtigsten bleiben jedoch die Beitragserhöhung und der Umzug.
Was beim Wechsel unbedingt zu beachten ist
Der Wechsel der Kfz-Versicherung ist kein Hexenwerk, aber es gibt eine Reihe von Details, die Sie beachten müssen, damit der Übergang reibungslos verläuft. Ich habe beim Wechsel nach Hamburg fast einen Fehler gemacht, der mich teuer zu stehen gekommen wäre – lassen Sie mich die wichtigsten Punkte auflisten, die ich gelernt habe.
Deckung vergleichen, nicht nur Preis
Der günstigste Tarif ist nicht immer der beste. Ich habe bei meiner Suche Angebote für 650 Euro gesehen, die bei genauerer Betrachtung keine Mallorca-Police hatten, keinen Schutzbrief für Europa und bei Unfall keinen Ersatzwagen. Mein neuer Tarif für 730 Euro hat all das inklusive. Die 80 Euro Differenz waren es mir wert. Vergleichen Sie daher nie nur den Preis, sondern auch die Leistungen. Die wichtigsten Punkte sind: Deckungssumme Haftpflicht (mindestens 50 Millionen, besser 100 Millionen Euro), Mallorca-Police (Deckung für Mietwagen im Ausland), Schutzbrief (Pannenhilfe und Abschleppen), Ersatzwagen bei Unfall und Eigenbetrag bei Kasko.
Kündigungsbestätigung einholen
Wenn Sie kündigen, verlangen Sie ausdrücklich eine schriftliche Bestätigung des Versicherers. Das ist Ihr Nachweis, dass die Kündigung wirksam war. Ohne diese Bestätigung könnte der Versicherer später behaupten, er hätte die Kündigung nie erhalten. Speichern Sie diese Bestätigung zusammen mit dem Rückschein des Einschreibens. Ich habe bei meinem Wechsel extra noch einmal beim alten Versicherer angerufen und nachgefragt, ob die Kündigung angekommen sei. Das war fünf Minuten Arbeit, die mir Monate später einige Sorgen erspart haben könnten.
Neue Police prüfen, bevor Sie kündigen
Ein klassischer Fehler: Man kündigt die alte Police, bevor man sicher ist, dass die neue Police tatsächlich zustande kommt. Das kann passieren, wenn der neue Versicherer das Fahrzeug nicht versichern möchte – zum Beispiel wegen zu vieler Schäden, eines abgelaufenen TÜVs oder anderer Risikofaktoren. Kündigen Sie also erst, wenn Sie die neue Police in der Hand oder zumindest die verbindliche Zusage des neuen Versicherers haben. Mein neuer Versicherer hat mir innerhalb von 24 Stunden nach Antragstellung eine vorläufige Deckungszusage per E-Mail geschickt. Erst dann habe ich die Kündigung an den alten Versicherer geschickt.
Rückforderung von überzahlten Beiträgen
Wenn Sie im Laufe des Jahres wechseln, haben Sie meistens für das gesamte Jahr im Voraus gezahlt. Die alte Versicherung muss Ihnen den überzahlten Beitrag für die nicht genutzten Monate anteilig zurückzahlen. Das klingt logisch, aber es gibt hier Fallstricke. Manche Versicherer ziehen eine "Stornogebühr" oder "Bearbeitungsgebühr" ein, die die Rückzahlung schmälert. Prüfen Sie Ihren Vertrag, ob solche Gebühren vorgesehen sind. Wenn ja, können Sie sich bei der Verbraucherzentrale beraten lassen – denn nicht alle dieser Klauseln sind rechtswirksam.
Beitragsrückerstattung bei Verkauf
Wenn Sie Ihr Auto verkaufen, endet die Kfz-Versicherung automatisch mit dem Verkauf. Die Versicherung muss Ihnen den restlichen Beitrag für den Zeitraum nach dem Verkauf zurückzahlen. Das passiert jedoch nicht automatisch. Sie müssen beim Versicherer einen Antrag auf Beitragsrückerstattung stellen und den Verkauf nachweisen (Kaufvertrag, Abmeldung beim Straßenverkehrsamt). Auch hier ziehen manche Versicherer Gebühren ein. Achten Sie darauf.
SF-Klasse übertragen: So verlieren Sie keine Rabatte
Die Schadenfreiheitsklasse, kurz SF-Klasse, ist der wichtigste Rabattfaktor in der Kfz-Versicherung. Sie repräsentiert die Anzahl der Jahre, in denen Sie keinen Schaden hatten, und kann Ihren Beitrag um 50, 60 oder sogar 70 Prozent senken. Beim Wechsel ist die Übertragung der SF-Klasse daher zentral. Ohne sie würde der neue Tarif möglicherweise teurer als der alte, auch wenn der Grundbeitrag niedriger ist.
Die gute Nachricht: Die SF-Klasse ist übertragbar. Wenn Sie bei einem Versicherer die SF-Klasse 10 haben, können Sie diese beim neuen Versicherer in der Regel übernehmen. Der neue Versicherer verlangt dafür eine schriftliche Bestätigung des alten Versicherers, die sogenannte "SF-Klassen-Bestätigung" oder "Rückstufungsnachweis". Diese Bestätigung muss den aktuellen Stand Ihrer SF-Klasse enthalten und ist in der Regel gültig, solange Sie nicht länger als drei Monate ohne Kfz-Versicherung waren.
Die drei-Monats-Frist ist entscheidend. Wenn zwischen dem Ende der alten Police und dem Beginn der neuen Police mehr als drei Monate liegen, verfällt die Schadenfreiheitsklasse. Sie fangen dann wieder bei SF 0 oder SF 1/2 an. Das ist der sogenannte "Lückenschaden" – und er ist teuer. Ich werde im nächsten Abschnitt genauer darauf eingehen, wie Sie eine Lücke vermeiden.
Ein wichtiger Punkt, der oft missverstanden wird: Die SF-Klasse gilt für die Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie kann auch auf die Kaskoversicherung übertragen werden, aber hier gibt es manchmal Unterschiede. Manche Versicherer haben separate SF-Klassen für Haftpflicht und Kasko. Wenn Sie also bei Ihrem alten Versicherer SF 10 in der Haftpflicht und SF 8 in der Kasko hatten, müssen Sie beides übertragen. Fragen Sie explizit danach, sonst könnte der neue Versicherer automatisch die niedrigere Kasko-Klasse annehmen.
Ein weiterer Fallstrick: Die SF-Klasse ist personengebunden, nicht fahrzeuggebunden. Das heißt, Sie können sie auf ein neues Fahrzeug übertragen, aber nicht auf eine andere Person. Wenn Sie also die Versicherung auf Ihren Partner umschreiben möchten, funktioniert das nicht mit derselben SF-Klasse. Der Partner müsste seine eigene SF-Klasse nachweisen, falls er eine hat. Es gibt hier Ausnahmen bei sogenannten "Familienversicherungen" oder "Ehegattentarifen", aber das ist vertragsspezifisch.
Was tun, wenn der alte Versicherer die SF-Klassen-Bestätigung nicht ausstellt oder verzögert? In diesem Fall können Sie beim neuen Versicherer oft eine "eidesstattliche Versicherung" abgeben, in der Sie die SF-Klasse erklären. Der neue Versicherer akzeptiert das vorläufig und verifiziert es später. Wenn sich herausstellt, dass Sie zu hoch angegeben haben, kann der Beitrag nachträglich angepasst werden. Seien Sie also ehrlich – sonst zahlen Sie später drauf.
Lücke vermeiden: Der teuerste Fehler beim Wechsel
Der Verlust der Schadenfreiheitsklasse durch eine Versicherungslücke ist der teuerste Fehler, den Sie beim Wechsel machen können. Ich habe Freunde, die das versehentlich getan haben und nun doppelt so viel für ihre Versicherung zahlen wie nötig. Lassen Sie mich erklären, wie das passiert und wie Sie es verhindern.
Die Lücke entsteht, wenn Sie zwischen dem Ende der alten Kfz-Versicherung und dem Beginn der neuen mehr als drei Monate ohne Versicherungsschutz sind. Das kann passieren, wenn Sie Ihr Auto verkaufen, aber nicht sofort ein neues kaufen. Wenn Sie die alte Police kündigen, aber die neue nicht rechtzeitig abschließen. Oder wenn Sie in der Annahme leben, dass die Police automatisch verlängert wird, aber die Kündigung doch wirksam war.
Die Konsequenz: Die gesamte bisherige Schadenfreiheitsklasse verfällt. Sie fangen wieder bei der niedrigsten Stufe an, in der Regel SF 0 oder SF 1/2. Das bedeutet: statt eines Rabatts von 60 oder 70 Prozent zahlen Sie den vollen Grundbeitrag. Bei mir hätte das den Unterschied zwischen 730 Euro und über 2.000 Euro bedeutet. Das ist kein theoretisches Risiko, sondern eine echte finanzielle Bedrohung.
Es gibt jedoch mehrere Strategien, um eine Lücke zu vermeiden. Die erste und wichtigste: Überschneiden Sie die Policen nie. Ihre neue Police sollte am Tag beginnen, an dem die alte endet. Wenn Sie am 31. Dezember kündigen, muss die neue Police am 1. Januar wirksam werden. Das ist technisch möglich, wenn Sie den Vertrag früh genug abschließen. Die meisten Versicherer erlauben es, einen Vertrag mit einem Startdatum in der Zukunft abzuschließen.
Was aber, wenn Sie Ihr Auto verkaufen und kein neues haben? In diesem Fall können Sie eine sogenannte "Rahmenversicherung" oder "Rahmenpolice" abschließen. Das ist eine Kfz-Versicherung ohne zugeordnetes Fahrzeug, die nur dazu dient, die Schadenfreiheitsklasse aufrechtzuerhalten. Sie kostet nur einen Bruchteil einer normalen Versicherung, manchmal nur 50 bis 100 Euro im Jahr. Sobald Sie ein neues Fahrzeug kaufen, weisen Sie der Police das Fahrzeug zu und der volle Schutz greift.
Ein weiterer wichtiger Punkt: Wenn Sie Ihr Auto abmelden, endet die Kfz-Versicherung nicht automatisch. Sie müssen die Police kündigen oder den Versicherer informieren, dass das Fahrzeug abgemeldet ist. Manche Versicherer bieten dann eine "Ruheversicherung" an, die nur den Diebstahlschutz deckt und kaum etwas kostet. Das ist eine günstige Alternative zur Rahmenpolice, um die SF-Klasse zu erhalten.
Ich persönlich habe eine Lücke nur deshalb vermieden, weil ich mich penibel um die Termine gekümmert habe. Ich habe einen Kalendereintrag für den 20. November gemacht, einen für den 1. Januar und einen für die Übertragung der SF-Klasse. Das klingt übertrieben, aber es hat funktioniert. Und angesichts der potenziellen Ersparnis – oder des potenziellen Verlusts – ist es die Mühe wert.
Kündigungsschreiben und eVB-Nummer
Der praktische Teil des Wechsels dreht sich um zwei Dokumente: Das Kündigungsschreiben an den alten Versicherer und die sogenannte eVB-Nummer für den neuen. Beide sind einfach zu handhaben, wenn man weiß, worauf es ankommt.
Das Kündigungsschreiben
Ein Kündigungsschreiben muss bestimmte Inhalte enthalten, um wirksam zu sein. Es sollte Ihre vollständigen Daten als Vertragspartner enthalten (Name, Adresse, Vertragsnummer), die genaue Bezeichnung des Versicherungsvertrags (Kennzeichen, Versicherungsschein-Nummer), das Datum der Kündigung und den gewünschten Kündigungstermin. Bei einer ordentlichen Kündigung ist das der 31. Dezember. Bei einer Sonderkündigung ist das der Tag, an dem die Kündigung wirksam werden soll – in der Regel der nächstmögliche Tag nach Ablauf der Kündigungsfrist.
Mein Kündigungsschreiben sah so aus: "Hiermit kündige ich den Kfz-Versicherungsvertrag mit der Versicherungsschein-Nummer 12345678 für das Fahrzeug mit dem Kennzeichen M-XY 1234 zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Als Sonderkündigungsgrund führe ich die Beitragserhöhung vom 10. Oktober 2022 an. Die Kündigung erfolgt unter Vorbehalt des Zugangs einer neuen Police." Der letzte Satz ist wichtig: Er sichert mich ab, falls die neue Versicherung doch nicht zustande kommt. Nicht jeder Versicherer akzeptiert diesen Vorbehalt, aber es ist einen Versuch wert.
Ich habe das Schreiben per Einschreiben mit Rückschein geschickt und eine Kopie für mich behalten. Das empfehle ich jedem. Wenn Sie online kündigen können, speichern Sie die Bestätigungsseite oder die E-Mail als PDF. Bewahren Sie alle Unterlagen mindestens zwei Jahre auf.
Die eVB-Nummer
Die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) ist ein 7-stelliger Code, den Ihr neuer Versicherer Ihnen nach Vertragsabschluss gibt. Sie ersetzt die frühere Versicherungskarte und dient als Nachweis, dass Ihr Fahrzeug versichert ist. Wenn Sie ein Auto neu zulassen, anmelden oder ummelden, benötigt das Straßenverkehrsamt die eVB-Nummer. Der Versicherer übermittelt die Daten elektronisch an die Zulassungsstelle.
Die eVB-Nummer ist 90 Tage gültig. Das heißt, Sie müssen sie innerhalb von 90 Tagen bei der Zulassungsstelle vorlegen, sonst verfällt sie. Wenn Sie mehrere Fahrzeuge haben, brauchen Sie für jedes eine eigene eVB-Nummer. Und wenn Sie die Police nachträglich ändern (zum Beispiel Kennzeichenwechsel), muss die eVB-Nummer aktualisiert werden.
Ein wichtiger Hinweis: Die eVB-Nummer ist nicht gleich die Police. Sie ist nur der Nachweis für die Zulassungsstelle. Die eigentliche Police erhalten Sie separat. Wenn Sie ein Fahrzeug verkaufen, muss die eVB-Nummer des neuen Versicherers bei der Ummeldung eingegeben werden. Der neue Besitzer kann also nicht mit Ihrer eVB-Nummer fahren.
Die ultimative Fristen-Checkliste zum Wechsel
Diese Checkliste habe ich nach meinem eigenen Wechsel erstellt und seither bei jedem Bekannten, der wechseln wollte, eingesetzt. Sie funktioniert. Drucken Sie sie aus, hängen Sie sie an den Kühlschrank, und arbeiten Sie sie ab.
- Jetzt: Kündigungsfrist im alten Vertrag prüfen (meist 1 Monat zum Jahresende)
- Jetzt: Aktuelle Police prüfen: Was ist inkludiert? Was fehlt? Was wird gebraucht?
- 15. Oktober: Ersten Vergleich starten, um Marktpreise zu kennen
- 20. November: Kündigungsschreiben per Einschreiben an alten Versicherer abschicken
- Spätestens 30. November: Kündigungsbestätigung vom alten Versicherer erhalten haben
- 1. Dezember: Neuer Vertrag abschließen (falls noch nicht geschehen)
- 1. Dezember: eVB-Nummer vom neuen Versicherer anfordern
- 1. Januar: Neue Police beginnt, alte Police endet
- 1. Januar: Neue Police und Deckungsdetails prüfen
- 2. Januar: Alten Versicherer kontaktieren und SF-Klassen-Bestätigung anfordern
- 15. Januar: Neue Police an Zulassungsstelle übermitteln (falls Ummeldung nötig)
- Falls Sonderkündigung: Kündigungsgrund dokumentieren (Beitragserhöhung, Umzug etc.)
- Falls Sonderkündigung: Frist prüfen (meist 1 Monat ab Zugang der Erhöhungsmitteilung)
- Immer: Keine Versicherungslücke entstehen lassen (max. 3 Monate ohne Police!)
- Immer: Rahmenversicherung in Erwägung ziehen, wenn kein Fahrzeug vorhanden ist
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Versicherungsvertragsgesetz (VVG) – § 8 ff. Kündigungsrecht
- Verbraucherzentrale.de – Ratgeber Kfz-Versicherung wechseln
- Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) – SF-Klassen Übersicht 2024
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) – Merkblatt Kfz-Versicherung
- ADAC – Ratgeber Kfz-Versicherung wechseln und Sonderkündigungsrecht
- Finanztip.de – Kfz-Versicherung wechseln: Kündigungsfristen und Wechsel-Tipps